Pflichtangaben
Impressum
Anbieterkennzeichnung nach § 5 DDG.
Diese Seite ist noch keine vollständige Anbieterkennzeichnung. Jede Zeile unten ist eine Pflichtangabe; markiert ist alles, was nur die Fahrschule selbst beantworten kann — das meiste davon steht im Handelsregisterauszug. Vor dem Livegang anwaltlich prüfen lassen: ein fehlendes und ein falsches Feld sind derselbe Verstoß.Anbieter
- Firma
- Genaue Firmierung. Steht die Fahrschule nicht im Handelsregister, verlangt § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG zusätzlich Vor- und Nachnamen der natürlichen Person — ein reiner Geschäftsname genügt dann nicht
- Rechtsform
- Keine GmbH, das ist geklärt; im Handelsregister steht nur eine andere Gesellschaft. Vermutlich Einzelunternehmen, aber noch nicht bestätigt — davon hängt ab, ob diese Zeile, die Vertretung und der ganze Register-Abschnitt überhaupt bleiben
- Anschrift
- Waldhornstr. 21, 87700 Memmingen
- Vertreten durch
- Dirk Giessmann Gibt es weitere vertretungsberechtigte Personen? § 5 DDG verlangt alle — eine unvollständige Aufzählung ist derselbe Verstoß wie gar keine. Die Funktionsbezeichnung (Geschäftsführer oder Inhaber) folgt aus der Rechtsform
Kontakt
- Telefon
- 08331 5133
- info@fs-giessmann.de
Register
- Registergericht
- Amtsgericht laut Handelsregisterauszug. Entfällt, wenn die Rechtsform keine Eintragung verlangt
- Registernummer
- HRB-Nummer laut Handelsregisterauszug. Wird hier nicht erfunden
Steuer
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- DE212837977
Aufsicht und Beruf
Die Fahrlehrerlaubnis ist eine behördliche Zulassung und der Fahrlehrerberuf staatlich reglementiert. Die folgenden Angaben sind deshalb Pflicht und fehlen erfahrungsgemäß am häufigsten.
- Zuständige Aufsichtsbehörde
- Stadt Memmingen — Führerscheinstelle Noch offen. Jede Filiale hat eine eigene Erlaubnis, und die sechs Zweigstellen liegen im Landkreis Unterallgäu — es ist deshalb zu klären, ob eine Behörde zu nennen ist oder zwei. Der Ausstellerin der Erlaubnis für den Hauptstandort folgt die Zeile; Anschrift und Website stehen auf der Erlaubnisurkunde
- Gesetzliche Berufsbezeichnung
- Fahrlehrer Auf wen sind die Erlaubnisse ausgestellt — auf Dirk Giessmann persönlich oder auf einen Betrieb? Entscheidet, wer hier namentlich zu nennen ist
- Verleihender Staat
- Bundesrepublik Deutschland
- Berufsrechtliche Regelungen
- Fahrlehrergesetz (FahrlG) und Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (DV-FahrlG), einsehbar unter gesetze-im-internet.de.
Versicherung und Streitbeilegung
- Berufshaftpflichtversicherung
- Fahrlehrerversicherung VaG, Mittlerer Pfad 5, 70499 Stuttgart Räumlicher Geltungsbereich der Police fehlt noch (Deutschland, Europa, weltweit). § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV verlangt ihn neben Name und Anschrift — er steht im Versicherungsschein, nicht auf der Beitragsrechnung
- Verbraucherstreitbeilegung
- Elf Beschäftigte im Dezember, davon zwei Reinigungskräfte. Sind die beiden bei der Fahrschule angestellt, sind es elf und die Erklärung nach § 36 VSBG ist Pflicht; kommen sie von einer Reinigungsfirma, sind es neun und die Zeile entfällt ganz. Fehlt außerdem noch: die Erklärung selbst, ob an einem Schlichtungsverfahren teilgenommen wird
Wie wir mit personenbezogenen Daten umgehen, steht in der Datenschutzerklärung.
